Rechtsgrundlagen
- KRINKO/RKI-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur
Prävention nosokomialer Infektionen“ - § 23 Infektionsschutzgesetz
- Landeshygieneverordnungen aller Bundesländer (1- 2-jährige Fortbildungspflicht)
Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes 2011 werden regelmäßige Fortbildungen zur Aktualisierung und Vertiefung des im Grundkurs erworbenen Wissens verbindlich. So wird der Stand der medizinischen Wissenschaft gewahrt und relative Rechtssicherheit hergestellt.
Das Programm richtet sich nach aktuellen Veröffentlichungen und Geschehnissen und bietet gleichzeitig Raum für Fragen der Teilnehmer. Praxisrelevanz wird durch Fallbeispiele und Begehungsergebnisse garantiert!
Abschluss
Teilnahmebescheinigung vom Institut Schwarzkopf
Für Ärztinnen/Ärzte werden anrechenbare Fortbildungspunkte bei der Bayerischen
Landesärztekammer und bei der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH beantragt.

Event-Informationen
| Startdatum: | 16.09.2026 |
|---|---|
| Ort: | Hotel Kaiserhof Victoria, Am Kurgarten 5, 97688 Bad Kissingen |
| Preis: | 310 € zzgl. Tagungspauschale |
| Veranstalter: | Institut Schwarzkopf GbR |